Von 0 bis 25 Jahre: Anrecht auf Kindergeld ?
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Höhe des Kindergeldes ?

Ab dem 6., 12. und 18. Lebensjahr erhalten Kinder einen Alterzuschlag.

Für

  • Kinder mit einem Behindertenzuschlag,
  • Kinder mit erhöhtem Waisenkindergeld,
  • Kinder mit Sozialzuschlag aufgrund der Lage des Haushalts,
  • Kinder mit garantiertem Kindergeld,
  • das zweite und alle folgenden Kinder eines Haushalts, die das gewöhnliche Kindergeld erhalten,
  • ältestes und Einzelkind von Alleinerziehenden mit Anrecht auf die Erhöhung von € 22,52 ,
beträgt der Alterszuschlag:
  € 30,75 von 6 bis 11 Jahre,
  € 46,98 von 12 bis 18 Jahre,
  € 59,74 ab 18 Jahre.

Ein ältestes oder einziges nach dem 31. Dezember 1990 geborenes Kind

Ein ältestes oder einziges nach dem 31. Dezember 1990 geborenes Kind

  • ohne Behindertenzuschlag,
  • ohne erhöhtes Waisenkindergeld,
  • ohne Sozialzuschlag aufgrund der Lage des Haushalts,
  • ohne Erhöhung von € 22,52 für Alleinerziehende,
erhält einen gekürzten Alterszuschlag:
  € 15,42 von 6 bis 11 Jahre,
  € 23,48 von 12 bis 18 Jahre,
  € 27,06 ab 18 Jahre.

Ausnahmen (erworbene Rechte) :

Der Alterszuschlag ist für Kinder geboren...
  € 30,75 ... seit dem 1. Januar 1991, die ältestes Kind mit Anrecht auf Kindergeld werden, weil ein älteres Kind sein Studium beendet oder den Haushalt verlässt, ab 6 Jahre solange sie zum Haushalt gehören.
  € 33,03 ... zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1990, ab 18 Jahre.

 

Diese Beträge gelten seit dem 01. Februar 2012.

Berechnen Sie selbst Ihr Kindergeld.