Zusätzlich zum Kindergeld kann ein Sozialzuschlag, entsprechend der Lage des Haushalts, gezahlt werden. Für
die Bedingungen: Berufliche
Lage
Für Kinder von invaliden Arbeitnehmern:
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€ 96,94 |
für das erste Kind, |
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€ 27,93 |
für das zweite Kind, |
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€ 4,90 |
für jedes Kind ab dem dritten (kein alleinerziehender Haushalt), |
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€ 22,52 |
für jedes Kind ab dem dritten, für Alleinerziehende. |
Für Kinder von Pensionierten und von Personen die länger
als 6 Monate Arbeitslosengeld empfangen:
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€ 45,06 |
für das erste Kind, |
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€ 27,93 |
für das zweite Kind, |
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€ 4,90 |
für jedes Kind ab dem dritten (kein alleinerziehender Haushalt), |
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€ 22,52 |
für jedes Kind ab dem dritten, für Alleinerziehende. |
Die Beträge gelten ab
01. Februar 2012.