Die ZFA als Kindergeldkasse...
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Garantiertes Kindergeld - für Belgier

Wie garantiertes Kindergeld erhalten?

Die Person, die das Kind zu Lasten hat, beantragt das Kindergeld mit dem Formular Antrag auf garantiertes Kindergeld – C5702. Wenn Sie eine Unterstützung seitens des ÖSHZ erhalten, vergessen Sie bitte nicht die letzte Seite des Formulars durch das ÖSHZ ausfüllen zu lassen.

Man kann Anrecht auf garantiertes Kindergeld rückwirkend bis 1 Jahr vor dem Antrag haben.

Das Kindergeld wird, unter der Bedingung, das sie zum Haushalt gehört, der Mutter gezahlt, sonst der Person die das Kind erzieht.

Mit dem Formular Zahlung des Kindergeldes -W können Sie die Nummer Ihres Bankkontos mitteilen. Sonst wird die Geburtsbeihilfe mittels Zirkularscheck ausgezahlt. Die Zahlung über ein Bankkonto ist schnell und sicher.

Höhe des garantierten Kindergeldes?

 
Unter 6 Jahre
Ab 6 Jahre
Ab 12 Jahre
Ab 18 Jahre
Erstes Kind
€ 133,57
€ 164,32
€ 180,55
€ 193,31
Zweites Kind
€ 191,7
€ 222,45
€ 238,68
€ 251,44
Ab dem dritten Kind
€ 249,42
€ 280,17
€ 296,4
€ 309,16
Ab dem dritten Kind von Alleinerziehenden
€ 267,04
€ 297,79
€ 314,02
€ 326,78

Pauschale für die Person die das garantierte Kindergeld erhielt, bevor das Kind in eine Einrichtung untergebracht wurde: € 59,39.

 

Jährlicher Zuschlag (Schulprämie)

  • € 27,06 Kind von 0 bis 5 Jahre einschl.
  • € 57,44 Kind von 6 bis 11 Jahre einschl.
  • € 80,41 Kind von 12 bis 17 Jahre einschl.
  • € 108,25 Kind von 18 bis 24 Jahre einschl.

Der Jährlicher Zuschlag wird separat gezahlt.

 

Was geschieht, falls das Kindergeld zum Arbeitnehmersystem wechselt, da eine Person im oder außerhalb des Haushalts eine Arbeit aufnimmt?

Dieselben Beträge können Sie maximal 2 Jahre erhalten, falls Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie leben alleine mit den Kindern: Ihr Einkommen darf monatlich höchstens € 2.187,00 brutto betragen.
  • Ihr (Ehe)Partner hat kein Einkommen: Ihr Einkommen darf monatlich höchstens € 2.261,74 brutto betragen.
  • Ihr (Ehe)Partner erhält ein Sozialeinkommen, ist Arbeitnehmer oder ist Selbständiger: Ihr Haushaltseinkommen darf monatlich insgesamt höchstens € 2.261,74 brutto betragen.

Die Kindergeldkasse schickt ein Formular um zu prüfen, ob Sozialzuschlag bezahlt werden kann.

 

Welche Einkommen zählen dann mit? Welche Einkommen zählen nicht mit?
  • alle Sozialeinkommen: Arbeitslosengeld, Kranken- und Invalidengeld, Berufskrankheit- und Arbeitsunfallentschädigungen, Beihilfen für Behinderte, usw.
  • alle Pensionen und Renten
  • alle Löhne und Einkommen als Selbständiger
  • örtliche Arbeitsbehördeschecks
  • das Kindergeld
  • Pauschalbeihilfen für die Hilfe einer Drittperson und Eingliederungsbeihilfen für Behinderte
  • Entschädigungen vom Dienst für Kind und Familie für Tagesmütter
  • Alimente
  • Pauschalvergütungen für die Vormundschaft über minderjährige Ausländer ohne Begleitperson, in Höhe von zwei Aufträgen, und Pauschalvergütungen für die Verwaltungskosten

 

 

Alle Beträge gelten ab 01. Februar 2012.