Wenn ein Elternteil eines Kindes mit Anrecht auf garantiertem Kindergeld
stirbt, kann das Kind garantiertes erhöhtes Waisenkindergeld erhalten.
Wenn der überlebende Elternteil wiederheiratet oder mit jemandem
zusammenlebt, kann er kein garantiertes erhöhtes Waisenkindergeld
mehr erhalten. Auch wenn eine andere Person Anrecht auf Kindergeld
für dieses Kind haben kann, verfällt das Anrecht auf garantiertes
erhöhtes Waisenkindergeld. Die ZFA-ONAFTS informiert Sie gerne.
Welcher Betrag? Siehe: Ein Elternteil
ist verstorben: Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld, Höhe des
Waisenkindergeldes.