Die ZFA als Kindergeldkasse...
fr nl

Andere

Ihr Arbeitgeber hat die ZFA als Kindergeldkasse gewählt: Sie können sich an die Dienststelle in der Provinz, in der Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat, wenden, Siehe: Kontakt

Sie sind arbeitslos, arbeitsunfähig oder pensioniert und

  • Sie haben noch nie gearbeitet
  • oder Sie haben seit dem 1. April 1990 nicht mehr gearbeitet
  • oder Sie haben zuletzt im Ausland gearbeitet
  • oder Sie haben zuletzt unter Vertrag bei einer Behörde oder im Unterricht gearbeitet

und kein anderer Dienst ist für ihr Kindergeld zuständig: wenden Sie sich an die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe Kontakt

Sie arbeiten im HORECA Sektor: wenden Sie sich an die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe Kontakt

Sie arbeiten als Künstler: wenden Sie sich an die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe Kontakt

Sie arbeiten als Heimarbeiter: wenden Sie sich an die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe Kontakt

Sie arbeiten im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft: wenden Sie sich an die ZFA Eupen, Siehe Kontakt

Sie arbeiten im Unterricht und werden durch die Abteilung Unterricht der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezahlt: wenden Sie sich an die ZFA Eupen, Siehe Kontakt

Sie arbeiten an der Universiteit Hasselt: wenden Sie sich an RKW Limburg, Siehe Kontakt

Sie arbeiten beim Institut Scientifique de Service Public (ISSeP): wenden Sie sich an ONAFTS Liège, Siehe Kontakt

Sie arbeiten im Openbaar Psychiatrisch Zorgcentrum - Geel: wenden Sie sich an RKW Antwerpen, Siehe Kontakt

Sie arbeiten im Openbaar Psychiatrisch Zorgcentrum - Rekem: wenden Sie sich an RKW Limburg, Siehe Kontakt

Sie arbeiten im Universitair Ziekenhuis Gent (UZ-Gent): wenden sich Sie an RKW Oost-Vlaanderen, Siehe Kontakt

Sie arbeiten beim Agentschap voor Geografische Informatie Vlaanderen (AGIV): wenden Sie sich an RKW Oost-Vlaanderen, Siehe Kontakt

Sie arbeiten beim Centre hospitalier universitaire (CHU) von Lüttig: wenden Sie sich an ONAFTS Liège, Siehe Kontakt

Sie sind ein pensioniertes oder arbeitsunfähiges Personalmitglied der NGBE-SNCB: wenden Sie sich an die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe Kontakt

Sie sind Waise eines Personalmitglieds der NGBE-SNCB: wenden Sie sich an die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe Kontakt

Sie arbeiten unter Vertrag bei Belgacom oder Die Post: wenden Sie sich an die Dienststelle in der Provinz Brabant, Siehe Kontakt

Sie arbeiten unter Sonderstatut (BVA, usw.): wenden Sie sich an die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe Kontakt

Ihr Kind ist entführt und Sie erhalten kein Kindergeld: wenden Sie sich an die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe Kontakt

 

Möchten Sie Kindergeld beantragen? Hier finden Sie das Formular - AA

Möchten Sie Geburtsbeihilfe beantragen? Hier finden Sie das Formular - E