Ihr Arbeitgeber hat die ZFA als Kindergeldkasse gewählt:
Sie können sich an die Dienststelle in der Provinz, in der Ihr Arbeitgeber
seinen Sitz hat, wenden, Siehe: Kontakt
Sie sind arbeitslos, arbeitsunfähig oder pensioniert und
- Sie haben noch nie gearbeitet
- oder Sie haben seit dem 1. April 1990 nicht mehr gearbeitet
- oder Sie haben zuletzt im Ausland gearbeitet
- oder Sie haben zuletzt unter Vertrag bei einer Behörde
oder im Unterricht gearbeitet
und kein anderer Dienst ist für ihr Kindergeld zuständig: wenden
Sie sich an die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe
Kontakt
Sie arbeiten im HORECA Sektor: wenden Sie sich
an die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe Kontakt
Sie arbeiten als Künstler: wenden Sie sich an
die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe Kontakt
Sie arbeiten als Heimarbeiter: wenden Sie sich
an die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe Kontakt
Sie arbeiten im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
wenden Sie sich an die ZFA Eupen, Siehe Kontakt
Sie arbeiten im Unterricht und werden durch die Abteilung
Unterricht der Deutschsprachigen Gemeinschaft bezahlt:
wenden Sie sich an die ZFA Eupen, Siehe Kontakt
Sie arbeiten an der Universiteit Hasselt:
wenden Sie sich an RKW Limburg, Siehe Kontakt
Sie arbeiten beim Institut Scientifique de Service Public
(ISSeP): wenden Sie sich an ONAFTS Liège, Siehe Kontakt
Sie arbeiten im Openbaar Psychiatrisch Zorgcentrum - Geel:
wenden Sie sich an RKW Antwerpen, Siehe Kontakt
Sie arbeiten im Openbaar Psychiatrisch Zorgcentrum - Rekem:
wenden Sie sich an RKW Limburg, Siehe Kontakt
Sie arbeiten im Universitair Ziekenhuis Gent (UZ-Gent):
wenden sich Sie an RKW Oost-Vlaanderen, Siehe Kontakt
Sie arbeiten beim Agentschap voor Geografische Informatie Vlaanderen (AGIV): wenden Sie sich an RKW Oost-Vlaanderen, Siehe Kontakt
Sie arbeiten beim Centre hospitalier universitaire (CHU) von Lüttig: wenden Sie sich an ONAFTS Liège, Siehe Kontakt
Sie sind ein pensioniertes oder arbeitsunfähiges Personalmitglied
der NGBE-SNCB: wenden Sie sich an die Dienststelle in der
Provinz, in der Sie leben, Siehe Kontakt
Sie sind Waise eines Personalmitglieds der NGBE-SNCB:
wenden Sie sich an die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben,
Siehe Kontakt
Sie arbeiten unter Vertrag bei Belgacom oder Die Post: wenden Sie
sich an die Dienststelle in der Provinz Brabant, Siehe Kontakt
Sie arbeiten unter Sonderstatut (BVA, usw.): wenden Sie sich an
die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe Kontakt
Ihr Kind ist entführt und Sie erhalten kein Kindergeld: wenden
Sie sich an die Dienststelle in der Provinz, in der Sie leben, Siehe
Kontakt
Möchten Sie Kindergeld beantragen? Hier finden Sie das Formular
- AA
Möchten Sie Geburtsbeihilfe beantragen? Hier finden Sie das Formular
- E