Eine Geburt steht bevor: Anrecht auf Geburtsbeihilfe ?
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Wie erhalten Sie die Geburtsbeihilfe ?

Der Antrag kann ab dem 6. Schwangerschaftsmonat gestellt werden.

Zu diesem Zweck legen Sie der Kindergeldkasse ein Attest des Arztes, der Hebamme oder des Geburtshelfers vor.

Bei einer ersten Geburt können Sie das Formular "Antrag auf Geburtsbeihilfe" (E) ausfüllen.

Sehr wichtig: schicken Sie der Kindergeldkasse sofort nach der Geburt die "Geburtsbescheinigung zwecks Erhalt der Geburtsbeihilfe gemäß der Gesetzgebung über Familienleistungen". Es handelt sich hierbei um eines der Dokumente, die die Gemeindeverwaltung anlässlich der Anmeldung aushändigt.

Wenn das Kind totgeboren is, schicken Sie auch diese Bescheinigung, mit der Angabe 'lebenlos gezeigtes Kind', ein. Es gibt dann ebenfalls Anrecht auf Geburtsbeihilfe.

Die Geburtsbeihilfe kann ab dem 8. Schwangerschaftsmonat ausgezahlt werden.

Auf dem Formular "Zahlungsart des Kindergeldes" (W) können Sie die Nummer ihres Bankkontos angeben. Wenn nicht, wird die Geburtsbeihilfe per Zirkularscheck ausgezahlt.

Die Zahlung über ein Bankkonto ist schnell und sicher.