Der Antrag kann ab dem 6. Schwangerschaftsmonat gestellt werden.
Zu diesem Zweck legen Sie der Kindergeldkasse
ein Attest des Arztes, der Hebamme oder des Geburtshelfers vor.
Bei einer ersten Geburt können Sie das Formular "Antrag
auf Geburtsbeihilfe" (E) ausfüllen.
Sehr wichtig: schicken Sie der Kindergeldkasse sofort nach der
Geburt die "Geburtsbescheinigung zwecks Erhalt der Geburtsbeihilfe
gemäß der Gesetzgebung über Familienleistungen". Es handelt sich
hierbei um eines der Dokumente, die die Gemeindeverwaltung anlässlich
der Anmeldung aushändigt.
Wenn das Kind totgeboren is, schicken Sie auch diese Bescheinigung,
mit der Angabe 'lebenlos gezeigtes Kind', ein. Es gibt dann ebenfalls
Anrecht auf Geburtsbeihilfe.
Die Geburtsbeihilfe kann ab dem 8. Schwangerschaftsmonat ausgezahlt
werden.
Auf dem Formular "Zahlungsart
des Kindergeldes" (W) können Sie die Nummer ihres Bankkontos
angeben. Wenn nicht, wird die Geburtsbeihilfe per Zirkularscheck
ausgezahlt.
Die Zahlung über ein Bankkonto ist schnell und sicher.