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Kindergeld für Arbeitnehmer

 

Satz zum Index 117,27, gültig ab 01. Februar 2012

 

 

BASISKINDERGELD

Pro Monat
   Erstes Kind
€ 88,51
   Zweites Kind
€ 163,77
   Drittes Kind und jedes der folgenden
€ 244,52
Seit 01. Oktober 2006, ebenfalls gültig für alle behinderte Personen geboren vor 01. Juli 1966.

 

 

WAISEN (Artikel 50bis, K.G.)

Pro Monat
   Pro Waisenkind
€ 340,01
Die Waise, deren überlebender Elternteil wieder geheiratet hat oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt, bezieht das normale Kindergeld.

 

 

PAUSCHALE FÜR BEI EINER PRIVATPERSON UNTERGEBRACHTE KINDER

Pro Monat
   Pro Kind
€ 59,39