Familiäre Lage: Einfluss auf das Kindergeld ?
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Alleinerziehende

Alleinerziehende Familien, die das normale Kindergeld erhalten, erhalten einen Kindergeldzuschlag für Alleinerziehende, falls ihr Einkommen nicht höher als € 2.144,07 brutto monatlich ist.

Der Zuschlag für Alleinerziehende beträgt:

  • € 44,17 für das erste Kind
  • € 27,38 für das zweite Kind
  • € 22,08 ab dem dritten Kind

Für ältesten oder Einzelkinder von Alleinerziehenden, die ein Anrecht auf den Zuschlag für Alleinerziehende haben, wird außerdem der Alterszuschlag nicht länger halbiert oder blockiert. Sie erhalten den normalen Alterszuschlag.

Alleinerziehenden, die einen Kindergeldzuschlag für Langzeitarbeitslose, Langzeitkranke, Invalide oder Pensionierte oder garantiertes Kindergeld erhalten, erhalten ab dem dritten Kind € 17,27 pro Kind hinzu.

 

Wann bilden Sie eine alleinerziehende Familie?

Sie bilden eine alleinerziehende Familie, falls Sie allein mit einem oder mehreren Kindern leben. Dies können auch Stiefkinder, Pflegekinder, Neffen oder Nichten sein.

Einige andere Familienlagen werden auch als alleinerziehende Familie betrachtet.

Beispiel: eine Mutter mit ihrem Kind (ihren Kindern) und im Haushalt wohnenden Großvater, oder ein Vater mit seinem Kind (seinen Kindern) und einem im Haushalt lebenden ausländischen Studenten.

Sie erhalten nicht den Zuschlag für Alleinerziehenden und meinen darauf ein Anrecht zu haben? Kontaktieren Sie Ihre Kindergeldkasse.

 

Welche Einkommnen zählen mit? Welche Einkommnen zählen nicht mit?
  • alle Sozialeinkommen: Arbeitslosigkeit, Kranken- und Invalidengeld, Berufskrankheit- und Arbeitsunfallentschädigungen, Beihilfen für Behinderte, usw.
  • alle Pensionen und Renten
  • örtliche Arbeitsbehörde-Schecks
  • alle Löhne und Einkommen als Selbständiger
  • Kindergeld
  • Beihilfen für die Hilfe einer dritten Person
  • Eingliederungsbeihilfen für Behinderte
  • Entschädigungen vom Dienst für Kind und Familie für Tageseltern
  • Alimente
  • Pauschalvergütungen für die Vormundschaft über minderjährige Ausländer ohne Begleitperson, in Höhe von zwei Aufträgen, und Pauschalvergütungen für die Verwaltungskosten.

Für Arbeit als Freiwilliger gilt eine Sonderregelung.

 

Biss wann ?

Falls Sie für einen bestimmten Monat ein Anrecht auf den Zuschlag für Alleinerziehende haben, bleibt das Anrecht für den Rest des Quartals und für das folgende bestehen.

Beispiel: Jan und Aïssa trennen sich am 15. September 2008. Die Kinder wohnen bei ihr. Ihr Einkommen liegt unter dem Grenzbetrag. Ab Oktober (erste Zahlung November) hat sie für jedes Kind ein Anrecht auf den Zuschlag für Alleinerziehende. Am 10. Februar 2009 zieht ihr neuer Partner Leni in ihren Haushalt ein. Sie hat noch ein Anrecht auf den Zuschlag für Alleinerziehende bis Juni 2009 einschließlich.

Alle sechs Monate verschickt die Kindergeldkasse ein Formular Kindergeldzuschlag, um zu überprüfen, ob Sie ein Anrecht auf den Zuschlag haben.

Die erwähnten Beträge sind indexgebunden.