Familiäre Lage: Einfluss auf das Kindergeld ?
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Zusammenleben ?

Einfluss auf das Kindergeld?

Wenn zwei Personen (verschiedenen oder gleichen Geschlechts)

spricht man von einem tatsächlichen Haushalt. Dies hat punkto Kindergeld dieselben Folgen wie eine (neue) Ehe.

Die Partner können Kindergeld beantragen für ihre eigenen Kinder, die gemeinsamen Kinder und die Kinder des anderen. Die Kinder des neugebildeten Haushalts werden gruppiert. Das heißt, dass das Kindergeld für das zweite Kind des Haushalts höher ist als für das erste oder älteste, und für jedes Kind ab dem dritten noch höher. Kindergeld und Größe der Familie

Die Gemeinde informiert die Kindergeldkasse über das Zusammenwohnen. Die Kasse geht davon aus, dass es sich um einen tatsächlichen Haushalt handelt.

  • Der überlebende Elternteil einer Waise erhält dann nicht mehr länger das erhöhte Waisenkindergeld. Siehe Ein Elternteil ist verstorben
  • Wer Anrecht auf Kindergeld aufgrund einer Hinterbliebenenrente hat, verliert diesen Anspruch. Die Kindergeldkasse prüft automatisch das Anrecht des Partners.
  • Wer Anrecht auf einen Sozialzuschlag aufgrund der Haushaltslage hat, verliert diesen Anspruch. Denn das Einkommen des Partners zählt dann mit. Siehe Berufliche Lage

Die gesetzliche Vermutung, dass es sich um einen tatsächlichen Haushalt handelt, kann widerlegt werden, z. B. indem Sie belegen, dass Sie einen Mietvertrag oder einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben. Hierzu füllen Sie das Formular Erklärung über das Nicht-Bilden eines tatsächlichen Haushalts aus.


Gesetzliches Zusammenwohnen (eingetragene Partnerschaft)

Sie haben einen Vertrag zum gesetzlichen Zusammenleben unterschrieben oder eine Erklärung bei der Gemeinde eingereicht, aber sie wohnen nicht mehr zusammen?

Sie können für die Kinder Ihres Ex-Partners, die bei Ihnen weiterhin wohnen, Kindergeld beantragen, auch wenn sie im nachhinein untergebracht werden.