Einfluss auf das Kindergeld?
Wenn zwei Personen (verschiedenen oder gleichen Geschlechts)
spricht man von einem
tatsächlichen
Haushalt. Dies hat punkto Kindergeld dieselben Folgen wie eine
(neue) Ehe.
Die Partner können Kindergeld beantragen für ihre eigenen Kinder,
die gemeinsamen Kinder und die Kinder des anderen. Die Kinder des
neugebildeten Haushalts werden gruppiert. Das heißt, dass das Kindergeld
für das zweite Kind des Haushalts höher ist als für das erste oder
älteste, und für jedes Kind ab dem dritten noch höher. Kindergeld
und Größe der Familie
Die Gemeinde informiert die Kindergeldkasse über das Zusammenwohnen.
Die Kasse geht davon aus, dass es sich um einen tatsächlichen Haushalt
handelt.
- Der überlebende Elternteil einer Waise erhält dann nicht mehr
länger das erhöhte Waisenkindergeld. Siehe Ein
Elternteil ist verstorben
- Wer Anrecht auf Kindergeld aufgrund einer Hinterbliebenenrente
hat, verliert diesen Anspruch. Die Kindergeldkasse prüft automatisch
das Anrecht des Partners.
- Wer Anrecht auf einen Sozialzuschlag aufgrund der Haushaltslage
hat, verliert diesen Anspruch. Denn das Einkommen des Partners
zählt dann mit. Siehe Berufliche
Lage
Die gesetzliche Vermutung, dass es sich um einen tatsächlichen
Haushalt handelt, kann widerlegt werden, z. B. indem Sie belegen,
dass Sie einen Mietvertrag oder einen Arbeitsvertrag abgeschlossen
haben. Hierzu füllen Sie das Formular Erklärung
über das Nicht-Bilden eines tatsächlichen Haushalts aus.
Gesetzliches Zusammenwohnen (eingetragene Partnerschaft)
Sie haben einen Vertrag zum gesetzlichen Zusammenleben unterschrieben
oder eine Erklärung bei der Gemeinde eingereicht, aber sie wohnen
nicht mehr zusammen?
Sie können für die Kinder Ihres Ex-Partners, die bei Ihnen weiterhin
wohnen, Kindergeld beantragen, auch wenn sie im nachhinein untergebracht
werden.