Familiäre Lage: Einfluss auf das Kindergeld ?
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Kind, das untergebracht ist

Wenn ein Kind in eine Familie untergebracht wird, erhält dieser Haushalt das Kindergeld. Wenn der Pflegevater Arbeitnehmer ist, beantragt er das Kindergeld bei seiner Kindergeldkasse. Sind sowohl Pflegevater als Pflegemutter Arbeitnehmer, stellt der Älteste den Antrag. Wer arbeitslos, krank oder pensioniert ist, wird einem Arbeitnehmer gleichgestellt.

Das Kindergeld wird der Pflegemutter gezahlt.

Wer das Kindergeld zuletzt vor der Unterbringung des Kindes in eine Familie erhielt, erhält ebenfalls eine Pauschale von € 59,39 pro Monat. Er muss jedoch weiterhin Kontakt zum Kind haben.

Der Betrag gilt ab 01. Februar 2012.

Hier finden Sie ein Folder zum Thema Kindergeld für untergebrachte Kinder.