Wenn ein Kind in eine Familie untergebracht wird,
erhält dieser Haushalt das Kindergeld. Wenn der Pflegevater Arbeitnehmer
ist, beantragt er das Kindergeld bei seiner Kindergeldkasse. Sind
sowohl Pflegevater als Pflegemutter Arbeitnehmer, stellt der Älteste
den Antrag. Wer arbeitslos, krank oder pensioniert ist, wird einem
Arbeitnehmer gleichgestellt.
Das Kindergeld wird der Pflegemutter gezahlt.
Wer das Kindergeld zuletzt vor der Unterbringung des Kindes in
eine Familie erhielt, erhält ebenfalls eine Pauschale von
€ 59,39 pro Monat. Er muss jedoch weiterhin Kontakt zum Kind haben.
Der Betrag gilt ab
01. Februar 2012.
Hier finden Sie ein Folder
zum Thema Kindergeld für untergebrachte Kinder.