Sobald die Gemeinde mitteilt, dass ein Elternteil verstorben ist,
prüft die Kindergeldkasse
automatisch, ob ein Anrecht auf erhöhtes
Waisenkindergeld besteht
Die Kindergeldkasse wird jedoch nicht immer über einen Todesfall
im Ausland informiert.
Falls die Kindergeldkasse nach dem Tod eines Elternteils nichts
von sich hören lässt, können Sie das Formular Antrag
auf Waisenkindergeld (B) ausfüllen und der Kindergeldkasse schicken.
Wenn der überlebende Elternteil wiederheirat oder einen Haushalt
bildet, erhält die Waise nur das normale Kindergeld.
Und wenn dieser Elternteil nachher wieder alleine lebt? Wenn die
Kindergeldkasse von der Gemeinde diese Nachricht erhält, prüft sie
automatisch ob wieder Anrecht auf das erhöhte Waisenkindergeld besteht.
Hören Sie nichts von der Kindergeldkasse, nehmen Sie dann selber
Kontakt auf.
Falls eine Waise keinen Kontakt mehr zum überlebenden Elternteil
hat, jedoch kein erhöhtes Waisenkindergeld erhält, können Sie das
Formular Verlassene
Waise (P16com) ausfüllen und der Kindergeldkasse schicken.
Das Anrecht auf erhöhtes Waisenkindergeld besteht ab dem Monat
nach dem Todesfall.
Familien, die erhöhtes Waisenkindergeld erhalten, werden mindestens
alle 3 Jahre durch einen Delegierten der Kindergeldkasse aufgesucht.