Das erhöhte Waisenkindergeld beträgt für alle Kinder
€ 326,82.
Hierzu kommt ein Alterszuschlag:
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ab dem 6. Lebensjahr |
+
€ 29,56 |
=>
€ 356,38 |
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ab dem 12. Lebensjahr |
+
€ 45,16 |
=>
€ 371,98 |
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ab dem 18. Lebensjahr |
+
€ 57,42 |
=>
€ 384,24 |
Waisen, die kein Anrecht auf das erhöhte Waisenkindergeld haben,
erhalten das normale Kindergeld.
Für die Beträge: Von
0 bis 25 Jahre, wieviel Kindergeld?
Die Beträge gelten ab
01. September 2010.
Berechnen Sie selbst ihr Kindergeld.