Das Anrecht auf Kindergeld basiert grundsätzlich auf eine berufliche
Lage in Belgien als Arbeitnehmer
oder gleichgestellte Lage (z.B.: Kündigungsfrist, Jahresurlaub,
Streikperiode, usw.). Die Kindergeldkasse
erhält automatisch die betreffenden Informationen.
Wer erneut nach Arbeitslosigkeit oder Krankheit arbeitet, kann noch eine gewisse Zeit Anrecht auf den sozialen Kindergeldzuschlag haben.
Wenn das Anrecht mit dem Diensteintritt entsteht, besteht dieses
Anrecht für das laufende Quartal sowie für das nächste Quartal.
Für die folgenden Quartale gelten die Monate Februar, Mai, August
und November als Referenzmonate; wer im Referenzmonat arbeitet,
hat Anrecht auf Kindergeld für den Rest des laufenden Quartals und
für das nächste Quartal.
Beispiel:
Myriam, allein erziehende Mutter mit 2 Kindern, tritt am 1. April
eine Stelle als Busfahrerin an. Davor war sie selbständig. Ihr Anrecht
auf Kindergeld für Arbeitnehmer beginnt am 1. April. April ist der
erste Referenzmonat. Die Kindergeldkasse ihres Arbeitgebers erhält
automatisch die Angaben zu ihren Arbeitsleistungen im April und
dies berechtigt sie bis einschließlich September Kindergeld zu erhalten.
Der folgende Referenzmonat ist August. Aufgrund ihrer Arbeitsleistungen
in diesem Monat hat sie Anrecht auf Kindergeld bis Ende Dezember,
usw.
Für den Beginn und das Ende des Anrechts auf Kindergeld, siehe
auch Von 0 bis 25 Jahre, Wie erhält
man das Kindergeld?