Berufliche Lage: Einfluss auf das Kindergeld ?
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Arbeiten und leben außerhalb Belgiens

Sie sind Arbeitnehmer in Belgien und Ihre Familie lebt

     

  • in einem Land, in dem die Europäischen sozialen Bestimmungen angewandt werden: Sie können Anrecht auf belgisches Kindergeld haben (normales Kindergeld und Sozialzuschlag). Ist das belgische Kindergeld höher als das ausländische, können Sie den Aufstockungsbetrag beantragen. Für die Geburtsbeihilfe und die Adoptionsbeihilfe sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Die Kindergeldkasse Ihres (letzten) Arbeitgebers informiert Sie gerne.
  • Diese Länder sind: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Littauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Island, Schweden, die Schweiz und Zypern.

     

  • in einem Land mit dem Belgien ein bilaterales Abkommen in Sachen Kindergeld geschlossen hat: ein Arbeitnehmer in Belgien der aus einem Land stammt, mit dem Belgien ein bilateralen Abkommen geschlossen hat, hat Anrecht auf Kindergeld für seine Kinder, die in diesem Land leben. Die Beträge und Bedingungen sind im Abkommen festgelegt. Die Kindergeldkasse Ihres (letzten) Arbeitgebers informiert Sie gerne und besorgt Ihnen die notwendigen Formulare.

    Diese Länder sind: Algerien, Marokko, Tunesien, die Türkei und die Staaten von Ex-Jugoslawien.

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  • in einem Land mit dem Belgien kein Abkommen in Sachen Kindergeld abgeschlossen hat: der Minister kann eine Sondergenehmigung erteilen und die Bedingungen und den Betrag des Kindergeldes festlegen. Die Kindergeldkasse Ihres (letzten) Arbeitgebers informiert Sie gerne und besorgt Ihnen die notwendigen Formulare.