Sie sind Arbeitnehmer in Belgien und Ihre Familie lebt
- in einem Land, in dem die Europäischen sozialen Bestimmungen
angewandt werden: Sie können Anrecht auf belgisches Kindergeld
haben (normales Kindergeld und Sozialzuschlag). Ist das belgische
Kindergeld höher als das ausländische, können Sie den Aufstockungsbetrag
beantragen. Für die Geburtsbeihilfe und die Adoptionsbeihilfe
sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Die Kindergeldkasse Ihres
(letzten) Arbeitgebers informiert Sie gerne.
Diese Länder sind: Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein,
Littauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische
Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich von Großbritannien
und Nordirland, Island, Schweden, die Schweiz und Zypern.
- in einem Land mit dem Belgien ein bilaterales Abkommen in Sachen
Kindergeld geschlossen hat: ein Arbeitnehmer in Belgien der aus
einem Land stammt, mit dem Belgien ein bilateralen Abkommen geschlossen
hat, hat Anrecht auf Kindergeld für seine Kinder, die in diesem
Land leben. Die Beträge und Bedingungen sind im Abkommen festgelegt.
Die Kindergeldkasse Ihres (letzten) Arbeitgebers informiert Sie
gerne und besorgt Ihnen die notwendigen Formulare.
Diese Länder sind: Algerien, Marokko, Tunesien, die Türkei
und die Staaten von Ex-Jugoslawien.
- in einem Land mit dem Belgien kein Abkommen in Sachen Kindergeld
abgeschlossen hat: der Minister kann eine Sondergenehmigung erteilen
und die Bedingungen und den Betrag des Kindergeldes festlegen.
Die Kindergeldkasse Ihres (letzten) Arbeitgebers informiert Sie
gerne und besorgt Ihnen die notwendigen Formulare.