Berufliche Lage: Einfluss auf das Kindergeld ?
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Arbeitslos oder in Frühpension

Für Kinder von Langzeitarbeitslosen und Frühpensionierten

unter 6 Jahre
ab 6 Jahre
ab 12 Jahre
über 18 Jahre
Erstes Kind
€ 130,94
€ 161,09
€ 177
€ 189,51
Zweites Kind
€ 187,93
€ 218,08
€ 233,99
€ 246,5
Ab dem dritten Kind
€ 244,53
€ 274,68
€ 290,59
€ 303,1
Ab dem dritten Kind, für Alleinerziehende (ab 1. Mai 2007)
€ 261,8
€ 291,95
€ 307,86
€ 320,37

Sobald das Anrecht entsteht, bleibt es für das laufende Quartal und das darauffolgende Quartal erhalten. Für die folgenden Quartale gelten Februar, Mai, August und November als Referenzmonate. Wer in einem Referenzmonat Anrecht auf den Zuschlag hat, behält dieses Anrecht auch für den Rest des laufenden Quartals und für das nächste Quartal.

Wenn der Arbeitslose direkt nach seiner Arbeitslosigkeit wieder arbeitet, jedoch innerhalb von 6 Monaten erneut arbeitslos oder krank wird, hat er sofort wieder Anrecht auf Sozialzuschlag, ohne Wartezeit von 6 Monaten.

Beispiel:
Vera ist alleinstehend, 4 Monate arbeitslos mit Arbeitslosengeld und anschließend 2 Monate krank mit Krankengeld. Am 15. Juli hat sie insgesamt 6 Monate nicht mehr gearbeitet. Ihr Einkommen bleibt unter dem Grenzbetrag. Sie hat Anrecht auf Kindergeld für Arbeitnehmer mit einem Sozialzuschlag für August, zahlbar im September. August ist der Referenzmonat und Vera behält das Anrecht auf den Sozialzuschlag bis Dezember einschließlich, zahlbar im Januar. Der nächste Referenzmonat ist November. Wenn wir nun annehmen, dass Vera vom 5. September bis 10. Dezember arbeitet und dann erneut arbeitslos oder krank wird, dann hat sie ab Januar erneut Anrecht auf den Sozialzuschlag und zwar bis einschließlich März.

Die Beträge gelten ab 01. Mai 2011.

 

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