Mit dieser "Rechenmaschine" können Sie in den meisten Fällen selbst
berechnen, wieviel Kindergeld Sie gemäß der Regelung für Arbeitnehmer
oder der Regelung über das garantierte
Kindergeld erhalten. Die angegebenen Beträge sind rein informativ
und unter Vorbehalt der Anwendung der Gesetze zum
Kindergeld und zum garantierten Kindergeld.
Das Kindergeld kann mit diesem Rechner nicht berechnet werden
- für Kinder, die in eine Einrichtung untergebracht
sind,
- für Kinder mit einer Behinderung, die vor dem 1. Juli 1966 geboren
sind,
- wenn der Kindergeldberechtigte eine Hinterbliebenenrente erhält,
- wenn es Kindergeld im Rahmen internationaler Abkommen ist
Die ZFA-ONAFTS oder ihre Kindergeldkasse
kann dann Ihr Kindergeld berechnen.
Wenn Sie Kindergeld aufgrund der Regelung für Selbständige erhalten,
wenden Sie sich bitte an das Landesinstitut der Sozialversicherungen
für Selbständige (www.rsvz.be)
Weitere Informationen zum Kindergeld und zur Auszahlung des Kindergeldes
finden Sie auf der Webseite.
Weitere Erläuterungen erhalten Sie ebenfalls, wenn Sie auf die
Wörter in Schrägschrift im vorliegenden Text klicken.
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