Die meisten Infos, die auf der Webseite der ZFA-ONAFTS sind, sind
konsultierbar, ohne dass Sie persönliche Angaben machen müssen.
Falls Sie doch persönliche Angaben machen müssen, behandelt die
ZFA-ONAFTS sie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes
vom 8. Dezember 1992 zur Verarbeitung der persönlichen Angaben.
Dies bedeutet unter anderem, dass:
- die persönliche Angaben nur erfragt und verarbeitet werden,
um Ihnen Ihre beantragten Infos zu liefern;
- Sie ein Anrecht haben, Ihre persönliche Angaben und deren Korrektheit
überprüfen zu können; falls Sie Ungenauigkeiten feststellen, können
Sie die stets verbessern lassen. Diesbezüglich kontaktieren
Sie bitte den Webmaster.
Ihre persönlichen Angaben werden weder an Dritte weitergeleitet
noch für Direktmarketingzwecke gebraucht.
Die ZFA-ONAFTS verpflichtet sich dazu, die besten Sicherheitsvorkehrungen
zu treffen, um einem Missbrauch der persönlichen Angaben durch Dritte
vorzubeugen.